Kundeninformation

Dieser Text gilt sinngemäss für weibliche und eine Mehrzahl von Personen

Mit dieser Informationsbroschüre informieren wir Sie über die Futurum Vermögensverwaltung AG (nachfolgend «Futurum» oder «Vermögensverwalter»), unsere Massnahmen zur Vermeidung von Kontaktabbruch beziehungsweise Nachrichtenlosigkeit, unsere angebotenen Finanzdienstleistungen und die damit verbundenen Risiken, den Umgang mit Interessenkonflikten, Entschädigungen sowie die Einleitung eines Vermittlungsverfahrens vor der Ombudsstelle sowie die Datenschutzerklärung. Die Informationen in der vorliegenden Broschüre können sich von Zeit zu Zeit ändern. Die aktuellste Version dieser Broschüre kann jederzeit unter www.futurumag.com abgerufen werden.

Über die Kosten und Gebühren der angebotenen Finanzdienstleistungen informieren wir Sie mit dem jeweiligen Anhang zu unserem Vermögensverwaltungsvertrag.

Die vorliegende Broschüre erfüllt die Informationspflichten gemäss dem Finanzdienstleistungsgesetz (FIDLEG) sowie der Datenschutzverordnung und soll Ihnen einen Überblick über die Finanzdienstleistungen der Futurum sowie den Umgang mit Kundendaten verschaffen.

Sollten Sie weitere Informationen wünschen, stehen wir Ihnen gerne anlässlich eines persönlichen Gesprächs zur Verfügung.

Futurum Vermögensverwaltung AG

Inhalt

1. Informationen über Futurum

1.1 Allgemeine Informationen

NameFuturum Vermögensverwaltung AG
AdresseNollenhornstrasse 14
PLZ / Ort9434 Au
Telefon+41 71 740 93 25
E-Mailkontakt@futurumag.com
Internetseitewww.futurumag.com
HReg-Nr.CHE- 115.029.444
MwSt.-Nr.CHE-115.029.444 HR/MWST

1.2 Tätigkeitsfeld

Futurum hat ihren statutarischen Sitz und ihren Geschäftssitz in Au/SG. Sie übt im Wesentlichen die folgenden Tätigkeiten aus:

  • Individuelle Vermögensverwaltung für private Kunden;
  • Anbieten von Finanzinstrumenten;
  • Anlageberatung von Kollektivvermögen unter den Schwellenwerten gemäss Art. 24 Abs. 2 FINIG

1.3 Aufsichtsstatus und zuständige Behörde sowie Aufsichtsorganisation

Futurum verfügt über eine Bewilligung als Vermögensverwalter im Sinne von Artikel 2 Absatz 1 lit. a i.V.m. Artikel 5 Absatz 1 des Finanzinstitutsgesetzes (FINIG) seitens der Eidgenössischen Finanzmarktaufsicht FINMA, Laupenstrasse 27, 3003 Bern. Ferner wird Futurum von der Aufsichtsorganisation FINcontrol Suisse AG, c/o VQF Verein zur Qualitätssicherung von Finanzdienstleistungen, General-Guisan-Strasse 6, 6300 Zug beaufsichtigt.

1.4 Wirtschaftliche Bindungen an Dritte

Futurum verfügt über keine wirtschaftlichen Bindungen an Dritte, welche zu einem Interessenkonflikt führen können.

Insbesondere ist Futurum weder rechtlich noch wirtschaftlich Teil einer Gruppen- oder Konzernstruktur sowie unterhält keine wesentlichen Bindungen an Dritten.

Als unabhängiger Vermögensverwalter arbeitet Futurum bewusst mit mehreren depotführenden Banken zusammen.

2. Nachrichtenlose Vermögen

Es kommt vor, dass Kontakte zu Kunden abbrechen und die Vermögenswerte in der Folge nachrichtenlos werden. Solche Vermögenswerte können bei den Kunden und ihren Erben endgültig in Vergessenheit geraten. Zur Vermeidung von Kontaktabbruch beziehungsweise Nachrichtenlosigkeit wird Folgendes empfohlen:

  • Adress- und Namensänderungen: Bitte um umgehende Mitteilung bei Wohnsitz-, Anschrift- oder Namenswechsel;
  • Spezielle Weisungen: Bitte um Orientierung über längere Abwesenheiten und über eine allfällige Umleitung der Korrespondenz an eine Drittadresse sowie über die Erreichbarkeit in dringenden Fällen während dieser Zeit;
  • Erteilung von Vollmachten: Es kann eine bevollmächtigte Person bezeichnet werden, an die Futurum im Falle eines Kontaktabbruchs herantreten kann;
  • Ersatzkontakte: Es kann sich empfehlen, die Kontaktdaten der Rechtsnachfolger und/oder von anderen Personen zu hinterlegen, die von Futurum bei Eintritt von Nachrichten- oder Kontaktlosigkeit kontaktiert werden können, um den Kontakt zum Kunden, bzw. dessen Rechtsnachfolger (wieder)herstellen zu können. Es liegt in der Verantwortung des Kunden, Futurum über allfällige Änderungen der jeweiligen Kontaktdaten zu informieren;
  • Orientierung von Vertrauenspersonen und letztwillige Verfügung: Eine weitere Möglichkeit zur Vermeidung von Kontakt- und Nachrichtenlosigkeit besteht darin, dass eine Vertrauensperson über die Beziehung mit Futurum orientiert wird. Allerdings darf Futurum einer solchen Vertrauensperson nur Auskunft erteilen, wenn sie hierzu schriftlich bevollmächtigt worden ist. Ferner können die betroffenen Vermögenswerte zum Beispiel in einer letztwilligen Verfügung erwähnt werden;

Futurum steht für Fragen gerne zur Verfügung. Weitere Informationen können auch der Broschüre «Nachrichtenlose Vermögen» der Schweizerischen Bankiervereinigung entnommen werden. Die Broschüre ist im Internet abrufbar unter dem Online-Link «Nachrichtenlose Vermögen (swissbanking.ch)».

3. Von Futurum angebotene Finanzdienstleistungen

3.1 Individuelle Vermögensverwaltung

3.1.1 Art, Wesensmerkmale und Funktionsweise der Finanzdienstleistung

Bei der Vermögensverwaltung verwaltet der Futurum im Namen, auf Rechnung und Gefahr des Kunden Vermögen, welches der Kunde bei einer Depotbank hinterlegt hat. Futurum führt Transaktionen nach eigenem, freiem Ermessen und ohne Rücksprache mit dem Kunden durch. Hierbei stellt Futurum sicher, dass die durch ihn ausgeführte Transaktion den finanziellen Verhältnissen und Anlagezielen des Kunden sowie der mit dem Kunden vereinbarten Anlagestrategie entsprechen und sorgt dafür, dass die Portfoliostrukturierung für den Kunden geeignet ist.

3.1.2 Rechte und Pflichten

Bei der Vermögensverwaltung hat der Kunde das Recht auf Verwaltung der Vermögenswerte in seinem Portfolio. Dabei wählt Futurum die in das Portfolio aufzunehmenden Anlagen im Rahmen des berücksichtigten Marktangebots mit gehöriger Sorgfalt aus. Futurum gewährleistet eine angemessene Risikoverteilung, soweit es die Anlagestrategie erlaubt. Er überwacht das von ihm verwaltete Vermögen regelmässig und stellt sicher, dass die Anlagen mit der im Anlageprofil vereinbarten Anlagestrategie übereinstimmen und für den Kunden geeignet sind.

Futurum informiert den Kunden regelmässig über die vereinbarte und erbrachte Vermögensverwaltung.

Futurum ist ausserdem gem. Art. 72 FIDLEG verpflichtet, dem Kunden auf dessen Anfrage eine Kopie seines Kundendossiers und sämtlicher ihn betreffenden Dokumente herauszugeben. Mit Unterzeichnung des Vertrags erklärt sich der Kunde damit einverstanden, dass die Herausgabe auf elektronischem Wege erfolgt.

3.1.3 Risiken

Bei der Vermögensverwaltung entstehen grundsätzlich folgende Risiken, welche in der Risikosphäre des Kunden liegen und somit der Kunde trägt:

  • Risiko der gewählten Anlagestrategie: Aus der vom Kunden gewählten und vereinbarten Anlagestrategie können sich unterschiedliche Risiken ergeben (vgl. nachfolgend). Der Kunde trägt diese Risiken vollumfänglich. Eine Darstellung der Risiken und eine entsprechende Risikoaufklärung erfolgen vor der Vereinbarung der Anlagestrategie.
  • Substanzerhaltungsrisiko bzw. das Risiko, dass die Finanzinstrumente im Portfolio an Wert verlieren: Dieses Risiko, welches je nach Finanzinstrument unterschiedlich sein kann, trägt der Kunde vollumfänglich. Für die Risiken der einzelnen Finanzinstrumente wird auf die Broschüre «Risiken im Handel mit Finanzinstrumenten» der Schweizerischen Bankiervereinigung verwiesen.
  • Informationsrisiko seitens des Futurum bzw. das Risiko, dass Futurum über zu wenig Informationen verfügt, um einen fundierten Anlageentscheid treffen zu können: Bei der Vermögensverwaltung berücksichtigt Futurum die finanziellen Verhältnisse und Anlageziele des Kunden (Eignungsprüfung). Sollte der Kunde Futurum unzureichende oder unzutreffende Angaben zu seinen finanziellen Verhältnissen und/oder Anlagezielen machen, besteht das Risiko, dass Futurum keine für den Kunden geeigneten Anlageentscheide treffen kann.
  • Risiko als qualifizierter Anleger bei kollektiven Kapitalanlagen: Kunden, welche die Vermögensverwaltung im Rahmen eines auf Dauer angelegten Vermögensverwaltungsverhältnisses in Anspruch nehmen, gelten als qualifizierte Anleger im Sinne des Kollektivanlagengesetzes. Qualifizierte Anleger haben Zugang zu Formen von kollektiven Kapitalanlagen, welche ausschliesslich ihnen offenstehen. Dieser Status ermöglicht die Berücksichtigung einer breiteren Palette von Finanzinstrumenten in der Gestaltung des Portfolios. Kollektive Kapitalanlagen für qualifizierte Anleger können von regulatorischen Anforderungen befreit sein. Solche Finanzinstrumente unterliegen somit nicht oder nur teilweise den schweizerischen Vorschriften. Daraus können Risiken insbesondere aufgrund der Liquidität, der Anlagestrategie oder der Transparenz entstehen. Detaillierte Informationen zum Risikoprofil einer bestimmten kollektiven Kapitalanlage können den konstituierenden Dokumenten des Finanzinstruments sowie gegebenenfalls dem Basisinformationsblatt und dem Prospekt entnommen werden.

Ferner entstehen bei der Vermögensverwaltung Risiken, welche in der Risikosphäre von Futurum liegen und für welche Futurum gegenüber dem Kunden haftet. Futurum hat geeignete Massnahmen getroffen, um diesen Risiken zu begegnen, insbesondere indem sie bei der Bearbeitung von Kundenaufträgen den Grundsatz von Treu und Glauben und das Prinzip der Gleichbehandlung beachtet. Soweit es in ihrem Einflussbereich liegt, stellt Futurum die bestmögliche Ausführung von Kundenaufträgen sicher.

3.1.4 Berücksichtigtes Marktangebot

Das bei der Auswahl von Finanzinstrumenten berücksichtigte Marktangebot erfasst einen von der Futurum beratenen Fonds und fremde Finanzinstrumente. Im Rahmen der Vermögensverwaltung stehen dem Kunden insbesondere folgende Finanzinstrumente zur Verfügung:

  • Kontoguthaben bei inländischen und ausländischen Banken
  • Geldmarktanlagen
  • Verzinsliche Schuldverschreibungen (Obligationen etc.)
  • Beteiligungspapiere (Aktien etc.)
  • Instrumente der kollektiven Kapitalanlage (Anlagefonds aller banküblichen Anlageinstrumente, namentlich Effekten, Indizes, Immobilien, Commodities)
  • Alternative Anlagen, nicht-traditionelle Anlagen
  • Standardisierte und nicht-standardisierte derivative Finanzinstrumente
  • Edelmetalle
  • Versicherungsprodukte

Futurum kann für ihre Kunden auch einen Fonds einsetzen, bei welchem sie beratend für den Asset Manager des Fonds tätig ist, wenn und soweit dies gemäss den im konkreten Fall anwendbaren gesetzlichen, standesrechtlichen und vertraglichen Anlagevorschriften und unter Berücksichtigung allfälliger Anlageinstruktionen zulässig ist.

Die Futurum wird diese Vermögenswerte in der Regel über eine Bank, Börse oder Broker beziehen. Sie kann die Anschaffung aber auch ausserhalb organisierter Märkte oder multilateraler Handelssysteme vornehmen.

4. Umgang mit Interessenkonflikten

4.1 Im Allgemeinen

Interessenkonflikte können entstehen, wenn Futurum am Ergebnis einer für Kunden erbrachten Finanzdienstleistung ein Interesse hat, das demjenigen der Kunden widerspricht.

Mögliche Ursachen von Interessenkonflikten sind namentlich:

  • Finanzielle Anreize für Futurum, bestimmte Anlageentscheide zu vollziehen, bspw. Entschädigungen von Dritten;
  • Die Verwendung von eigenen Produkten von Futurum oder von mit dieser wirtschaftlich verbundenen Dritten;
  • Das Zusammentreffen von mehreren Kundenaufträgen;
  • Das Zusammentreffen von Kundenaufträgen mit eigenen Geschäften von Futurum oder deren Mitarbeitenden.

Im Rahmen der Dienstleistungen für den Kunden können bei Futurum Interessenkonflikte im Zusammenhang mit der Verwendung des von Futurum beratenen Fonds entstehen. Futurum kann von der Fondsleitung dieses Fonds vom Volumen des Fonds abhängige Vergütungen für die Anlageberatung erhalten (sog. Managementgebühr).

Zur Verhinderung potenzieller Interessenkonflikte (betreffend Auswahl Anlageprodukt) räumt Futurum dem Kunden im Anhang zum Vermögensverwaltungsvertrag die Möglichkeit ein, mittels Wahl der Verwaltungsrichtlinie die Anlage in den von Futurum beratenen Fonds zu beschränken.

4.2 Entschädigungen durch Dritte im Besonderen

Futurum nimmt im Zusammenhang mit der Erbringung ihrer Finanzdienstleistungen grundsätzlich keine Entschädigungen von Dritten (z.B. Courtagen, Kommissionen, Provisionen, Rabatte, Kick-backs, Finder’s fees, Bestandespflegekommissionen oder sonstige vermögenswerte Vorteile) entgegen. Sollte sie im Rahmen ihrer Tätigkeit oder bei Gelegenheit der Auftragserfüllung ausnahmsweise dennoch Leistungen von Dritten erhalten, werden diese dem Kunden vollumfänglich weitergegeben.

Bestimmte Leistungen können jedoch aufgrund ihrer Art nicht an den Kunden weitergegeben werden (z.B. Schulungsdienstleistungen, Markt- und Finanzanalysen). Der Kunde ist sich der Tatsache bewusst, dass diese Dienstleistungen Dritter zu potenziellen Interessenkonflikten führen können, indem sie Futurum potentiell dazu veranlassen, bestimmte Dienstleister, bestimmte Finanzinstrumente oder bestimmte Kategorien von Finanzinstrumenten auszuwählen oder zu empfehlen, um von Dritten eine Entschädigung zu erhalten oder deren Höhe zu erhöhen.

5. Ombudsstelle

Bei Streitigkeiten kann der Kunde ein Vermittlungsverfahren vor der folgenden Ombudsstelle einleiten:

NameOmbudsstelle Finanzdienstleister (OFD)
AdresseBleicherweg 10
PLZ / Ort8002 Zürich
Telefon+41 44 562 05 25
E-Mailombudsmann@ofdl.ch
Internetseitewww.ofdl.ch

6. Datenschutzerklärung

Wir verweisen auf unsere Datenschutzerklärung, deren aktuelle Version jeweils unter https://futurumag.com/privacy-policy/ abrufbar ist.

Dezember 2023